Das Staatsexamen ist die wirtschaftlich folgenreichste Prüfung des deutschen Bildungssystems. Sein Nichtbestehen bedeutet bei Jura die Verweigerung der Befähigung zum Richteramt und damit der zentralen juristischen Berufslaufbahn, bei Medizin die Versagung der Approbation, bei Lehramt die Verweigerung des Schuldienstes. Das endgültige Nichtbestehen nach dem letzten Wiederholungsversuch ist juristisch besonders sensibel und kann mit substantiierter Verteidigung in einer erheblichen Zahl von Fällen abgewendet werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidungslinie der letzten zehn Jahre die Anforderungen an Verfahrensführung, Bewertungsspielraum und Überdenkungsverfahren präzisiert. Wer als Kandidat oder Eltern eines Kandidaten mit dem endgültigen Nichtbestehen konfrontiert ist, sollte den juristischen Verteidigungsweg sehr ernst nehmen.
Einleitung
Das deutsche Staatsexamenswesen ist eine Besonderheit des Bildungssystems, die in den meisten anderen europäischen Ländern keine Entsprechung hat. Es bündelt akademische Ausbildung und staatliche Berufszulassung in einem einheitlichen Prüfungsverfahren, das vom Staat selbst durchgeführt wird. Im Jura, in der Medizin, in der Pharmazie, im Lehramt sind Staatsprüfungen die zwingende Voraussetzung der Berufstätigkeit. Anders als bei Bachelor- und Masterabschlüssen reichen diese Prüfungen erheblich tiefer in die persönliche Existenz, weil sie nicht nur einen akademischen Grad, sondern die staatliche Eignungsfeststellung selbst zum Gegenstand haben.
Die Durchfallquoten sind erheblich. Im Ersten Juristischen Staatsexamen liegen sie je nach Bundesland zwischen 20 und 30 Prozent, im Zweiten Juristischen Staatsexamen zwischen 15 und 25 Prozent. Im Lehramt zwischen 10 und 15 Prozent, in der Medizin bei den einzelnen Abschnitten zwischen 3 und 10 Prozent. Diese Zahlen verdecken die Schwere des Einzelfalls. Wer nach fünf oder sieben Jahren Studium und mehreren Monaten intensiver Vorbereitung das Examen nicht besteht, verliert nicht nur die Berufsperspektive, sondern häufig auch das wirtschaftliche und psychologische Fundament der Lebensplanung.
Dieser Beitrag erklärt die rechtliche Mechanik der Staatsexamensanfechtung und die spezifischen Verteidigungsstrategien für die einzelnen Examensformen. Den juristischen Status der Staatsprüfungsentscheidung als Verwaltungsakt. Die Wiederholungsregelungen und die Sonderkonstellation des Freiversuchs. Den Bewertungsspielraum der Prüfer und die Mechanik des Überdenkungsverfahrens. Die typischen Verfahrens- und Bewertungsfehler in den schriftlichen und mündlichen Examensbestandteilen. Die Sonderkonstellationen der einzelnen Examensformen (Jura, Medizin, Lehramt). Die zeitliche Choreografie zwischen Notenmitteilung, Widerspruch und gerichtlichem Verfahren. Die wirtschaftliche Bewertung des Verteidigungsverfahrens gegen die zerstörte Berufsperspektive.
Wiederholungsregelungen und Freiversuch
Wann das endgültige Nichtbestehen eintritt.
Die Wiederholungsregelungen unterscheiden sich erheblich zwischen den einzelnen Staatsprüfungen und zwischen den Bundesländern. Beim Ersten Juristischen Staatsexamen gewähren die meisten Juristenausbildungsgesetze zwei Wiederholungsversuche, ergänzt um den Freiversuch für Kandidaten, die innerhalb der Regelstudienzeit antreten. Wer den Freiversuch nutzt, hat formal drei Versuche, wenn der Erstversuch nicht bestanden wird, weil der Freiversuch nur dann gezählt wird, wenn er bestanden wurde. Bei nicht bestandenen Klausuren gilt der Freiversuch als nicht unternommen.
Beim Zweiten Juristischen Staatsexamen, also der zweiten Pflichtfachprüfung am Ende des Referendariats, ist die Regelung strenger. Die meisten Bundesländer gewähren nur einen Wiederholungsversuch. Wer beim ersten Versuch nicht besteht, hat einen zweiten und damit definitiv letzten Versuch. Das endgültige Nichtbestehen bedeutet, dass der Kandidat nicht als Volljurist arbeiten kann, also weder als Anwalt, Richter oder Staatsanwalt. Mit dem Ersten Staatsexamen allein bleibt er Diplomjurist und kann in eingeschränktem Umfang in der Wirtschaft, in Verbänden oder in der Verwaltung tätig sein, ohne Befähigung zum Richteramt.
Bei der Approbationsprüfung in der Medizin bestehen die drei Abschnitte (Erster, Zweiter und Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung) jeweils aus mehreren Komponenten mit eigenen Wiederholungsregelungen. Wer das Erste Examen, das nach dem zweiten Studienjahr stattfindet, nicht besteht, hat zwei Wiederholungsmöglichkeiten. Das Zweite und Dritte Examen folgen ähnlichen Mustern. Beim endgültigen Nichtbestehen der Approbationsprüfung ist die Berufstätigkeit als Arzt in Deutschland ausgeschlossen, eine Verlagerung ins Ausland mit dortigen Anerkennungsverfahren ist möglich, aber juristisch und persönlich anspruchsvoll.
Bei der Lehramtsprüfung unterscheiden die Bundesländer zwischen Erster und Zweiter Staatsprüfung, ähnlich der Juristen. Die Zweite Staatsprüfung am Ende des Referendariats ist regelmäßig nur einmal wiederholbar. Das endgültige Nichtbestehen schließt die Tätigkeit als verbeamteter Lehrer aus. In einigen Bundesländern kann der Kandidat als Quereinsteiger oder im Angestelltenverhältnis weiter im Schuldienst arbeiten, allerdings mit Einschränkungen bei Verbeamtung, Besoldungseingruppierung und Karriereperspektive.
Die Wiederholungsregelungen unterscheiden sich erheblich zwischen den einzelnen Staatsprüfungen und zwischen den Bundesländern.
Die schriftlichen Klausuren als zentrale Hürde
Wo die Verteidigung praktisch ansetzt.
Die schriftlichen Klausuren sind in allen Staatsprüfungen der quantitativ und qualitativ wichtigste Prüfungsbestandteil. Beim Ersten Juristischen Staatsexamen sind je nach Bundesland sechs oder sieben Klausuren in fünfstündiger Bearbeitungszeit zu schreiben, beim Zweiten Juristischen Staatsexamen sieben bis elf Klausuren. Die Lehramts- und medizinischen Klausuren folgen ähnlichen Mustern. Wer in diesem Klausurblock einen Notendurchschnitt unter der Bestehensschwelle erreicht, ist von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen und gilt als nicht bestanden.
Die Bestehensschwelle ist landesrechtlich unterschiedlich. In Hessen etwa ist das Erste Juristische Staatsexamen nicht bestanden, wenn vier oder mehr Aufsichtsarbeiten mit weniger als vier Punkten bewertet werden oder wenn die Durchschnittspunktzahl aller Aufsichtsarbeiten unter 3,5 Punkten liegt. Vergleichbare Schwellen gelten in anderen Bundesländern. Die Verteidigung im Anfechtungsverfahren zielt häufig darauf, einzelne Klausurnoten so weit anzuheben, dass die Bestehensschwelle erreicht und der Kandidat zur mündlichen Prüfung zugelassen wird.
Die anwaltliche Aufbereitung der Klausuren ist erheblich anspruchsvoller als bei Schul- oder Bachelorprüfungen. Wir arbeiten in Mandaten regelmäßig mit fachlich versierten Gutachtern zusammen, häufig pensionierten Hochschullehrern oder erfahrenen Praktikern aus dem jeweiligen Fachgebiet, die die Klausurtexte und Korrekturanmerkungen detailliert auswerten. Die Investition pro Klausur liegt typischerweise zwischen acht und zwanzig Anwaltsstunden, je nach Komplexität des Falls.
Die wichtigsten Angriffspunkte in den schriftlichen Klausuren sind. Erstens das Übersehen vertretbarer Lösungsansätze. Wer in einer juristischen Klausur eine vertretbare, mit der herrschenden Meinung abweichende Auffassung sauber begründet vertritt, hat Anspruch auf inhaltliche Würdigung. Wenn der Korrektor diese vertretbare Auffassung pauschal als falsch bewertet, liegt ein qualifizierter Bewertungsfehler vor. Zweitens unzureichende Begründungen der Korrekturanmerkungen. Eine Bewertung muss schlüssig nachvollziehbar sein. Eine pauschale Bemerkung ohne Bezug zu konkreten Klausurabschnitten ist im Überdenkungsverfahren angreifbar.
Drittens Verfahrensfehler in der Korrekturkette. Erst- und Zweitkorrekturen müssen unabhängig erfolgen, bei abweichenden Bewertungen ist die Drittkorrektur in den meisten Bundesländern zwingend vorgesehen. Wenn die Korrekturkette nicht ordnungsgemäß durchlaufen wurde, ist die Bewertung angreifbar. Viertens das Übersehen wesentlicher Bearbeitungsleistungen. Wenn der Korrektor wesentliche Aspekte der Bearbeitung nicht würdigt oder einzelne Argumente übersieht, ist die Bewertung angreifbar.
Das Überdenkungsverfahren in der Anwendung
Warum die substantiierte Einwendung den Erfolg entscheidet.
Das vom Bundesverfassungsgericht etablierte Überdenkungsverfahren ist auch in Staatsprüfungen der zentrale rechtliche Hebel. Die Prüfer sind verpflichtet, ihre Bewertung im Lichte substantiierter Einwendungen erneut zu prüfen. Diese Pflicht ist Bestandteil des Widerspruchsverfahrens und entscheidet in der Mehrheit der erfolgreichen Anfechtungen über das Ergebnis.
Die Substantiierung der Einwendungen ist die anspruchsvollste anwaltliche Leistung im Staatsexamensrecht. Sie verlangt die detaillierte juristische Aufbereitung jeder einzelnen Klausurnote, die Identifikation der konkreten Bewertungsfehler oder Verfahrensfehler, die präzise Bezugnahme auf einzelne Klausurabschnitte und die Darstellung der vertretbaren Lösungsansätze, die der Korrektor übersehen oder fehlerhaft gewürdigt hat. Eine substantiierte Einwendungsschrift in einem Jura-Staatsexamensmandat umfasst typischerweise zwischen sechzig und zweihundert Seiten.
Eine bedeutsame Klarstellung des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2024 betrifft den Umfang der Überdenkungspflicht. Die Korrektoren müssen alle substantiierten Einwände prüfen, aber das Bundesverwaltungsgericht hat ergänzend klargestellt, dass die Korrektoren auch sonstige Aspekte der Klausur überprüfen dürfen. Das bedeutet, dass das Überdenkungsverfahren grundsätzlich nicht zur Verschlechterung der Bewertung führen kann, weil das Schlechterbewertungsverbot greift, dass die Korrektoren aber im Rahmen der Überdenkung das gesamte Klausurbild würdigen dürfen. Diese Klärung schützt den Kandidaten vor einer Schlechterbewertung und gibt den Korrektoren zugleich die Möglichkeit, übersehene positive Aspekte zu erkennen.
Die Erfolgsquote des Überdenkungsverfahrens bei substantiierten Einwendungen liegt in unserer Praxis in einer erheblichen Zahl der Fälle bei der teilweisen oder vollständigen Anhebung der Bewertung. Bei Staatsprüfungen mit knapper Bestehensschwelle kann eine Anhebung einer einzelnen Klausur um zwei oder drei Punkte das Bestehen der gesamten Prüfung bewirken. Wir messen den Erfolg deshalb nicht in der vollständigen Aufhebung der ursprünglichen Bewertung, sondern in der praktischen Notenverbesserung, die das Bestehen ermöglicht oder die Berufslaufbahn rettet.
Sonderkonstellation Jura
Was am Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamen spezifisch zu beachten ist.
Das juristische Staatsexamen ist die in der Anfechtungspraxis häufigste Prüfungsform. Die Komplexität der Klausuren, die zentrale Bedeutung der Note für die Karrierebahn und die im Verhältnis hohen Durchfallquoten machen die Anfechtung zu einem bewährten Verteidigungsinstrument.
Beim Ersten Juristischen Staatsexamen ist die zentrale Anfechtungslinie regelmäßig die Klausurbewertung. Die Klausuren behandeln komplexe Sachverhalte aus Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichem Recht und verlangen die selbständige juristische Bearbeitung. Die Korrektur ist eine wertende Tätigkeit, die zwischen einzelnen Korrektoren erheblich variieren kann. Die Verteidigung stützt sich auf die Identifikation übersehener vertretbarer Auffassungen, fehlerhafter Wertungen einzelner Argumente und unzureichender Begründungen der Korrekturanmerkungen.
Beim Zweiten Juristischen Staatsexamen sind die Klausuren stärker auf die praktische Anwendung des Rechts gerichtet. Sie verlangen die Beurteilung konkreter Fallkonstellationen mit den Mitteln der juristischen Praxis. Die Verteidigung muss sich entsprechend mit den praktischen Anforderungen auseinandersetzen. Klausuren im Zivilrecht mit Urteilsformulierung, im Strafrecht mit Anklageschrift, im öffentlichen Recht mit Bescheidsformulierung verlangen spezifische Bearbeitungstechniken, deren Bewertung im Anfechtungsverfahren häufig anders ausfallen kann als die ursprüngliche Korrektur.
Eine in der Praxis besonders relevante Konstellation ist das endgültige Nichtbestehen des Zweiten Juristischen Staatsexamens. Da nach dem zweiten Versuch keine weitere Wiederholung möglich ist, ist die Anfechtung der einzige verbleibende Hebel zur Rettung der Berufslaufbahn. Wir haben in unserer Praxis erlebt, dass solche Anfechtungen bei sorgfältiger Aufbereitung und ausreichender Investition zum Vergleich mit dem Justizprüfungsamt führen, der die Wiederholung der Prüfung mit neuen Korrektoren oder die teilweise Neubewertung einzelner Klausuren ermöglicht. Diese Vergleichslösungen sind juristisch komplex und verlangen erhebliche anwaltliche Verhandlungsleistung.
Sonderkonstellation Medizin und Pharmazie
Warum hier andere prüfungsrechtliche Maßstäbe gelten.
Die medizinischen Staatsprüfungen weichen in mehreren Punkten von den juristischen ab. Die Klausuren sind regelmäßig Multiple-Choice-Tests, die nach einem fest definierten Fragen- und Antwortkatalog ausgewertet werden. Die Bewertung ist damit weniger vom Bewertungsspielraum des einzelnen Prüfers abhängig, aber die Aufgabenstellungen sind aufgrund der zentralen Erstellung durch das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen häufiger inhaltlich fehlerhaft.
Die wichtigste Angriffslinie bei medizinischen Multiple-Choice-Klausuren ist die Anfechtung einzelner Aufgabenstellungen. Wenn eine Aufgabe inhaltlich fehlerhaft formuliert ist, mehrere Antworten zulässt oder die als richtig markierte Antwort nicht zutreffend ist, kann die Aufgabe nachträglich für ungültig erklärt werden. Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen prüft solche Vorwürfe regelmäßig und veröffentlicht entsprechende Korrekturen, die für die gesamte Prüfungskohorte gelten.
Diese gemeinsame Anfechtungsmechanik bedeutet, dass die individuelle Anfechtung im Medizinexamen häufig im Rahmen einer Sammelklage oder einer gemeinsamen Stellungnahme mehrerer Kandidaten geführt wird. Die anwaltliche Koordination zwischen mehreren Mandanten kann die Erfolgschancen erheblich verbessern und die Verfahrenskosten pro Kandidat reduzieren.
Die mündlichen Prüfungen in der Medizin sind hingegen wieder klassische Bewertungssituationen mit erheblichem Bewertungsspielraum der Prüfer. Sie sind angreifbar nach den allgemeinen Maßstäben des Prüfungsrechts. Die Verteidigung stützt sich auf Verfahrensfehler in der Durchführung, die Zusammensetzung der Prüfungskommission, das Protokoll der Prüfung und gegebenenfalls auf fachliche Bewertungsfehler in der Würdigung der Antworten des Prüflings.
Sonderkonstellation Lehramt
Die spezifische Verteidigung im Zweiten Staatsexamen der Lehrer.
Das Zweite Staatsexamen für das Lehramt ist eine der besonderen Konstellationen, weil es nicht nur schriftliche und mündliche Prüfungen, sondern auch eine schulpraktische Komponente umfasst. Der Referendar wird über mehrere Monate hinweg in seiner schulischen Tätigkeit beobachtet und am Ende des Referendariats in einer Mischung aus schriftlicher Examensarbeit, mündlicher Prüfung und Lehrproben bewertet.
Die Verteidigung in Lehramtsexamenanfechtungen stützt sich häufig auf Verfahrensfehler bei den Lehrproben. Die Zusammensetzung der Prüfungskommission, die Auswahl der Klasse und des Unterrichtsgegenstands, die Einhaltung der zugesagten Prüfungsbedingungen, die Anwesenheit nicht zugelassener Personen sind in der Praxis häufige Angriffspunkte. Wir haben in unserer Praxis erlebt, dass Lehramtsexamen erfolgreich angefochten werden konnten, weil die Schulleiterin der Mandantin bei der Notenbesprechung anwesend war, ohne anwesenheitsberechtigt zu sein. Solche Verfahrensfehler führen regelmäßig zur Aufhebung der Bewertung und zur Anordnung einer neuen Prüfung.
Eine zweite Anfechtungslinie betrifft die mündliche Examensprüfung, deren Bewertung ähnlichen Maßstäben unterliegt wie die mündliche Abiturprüfung oder mündliche Staatsprüfungen anderer Fächer. Die Verteidigung stützt sich auf die Protokolle, die Auswahl der Themen, die Belehrung über die Prüfungsrechte und auf eventuelle fachliche Bewertungsfehler.
Eine dritte Komponente ist die schriftliche Examensarbeit, die typischerweise eine empirische oder fachdidaktische Untersuchung zum eigenen Unterricht umfasst. Die Anfechtung dieser Arbeit folgt den allgemeinen Regeln der Bewertungsanfechtung mit den Besonderheiten wissenschaftlicher Arbeiten. Wir bearbeiten solche Mandate regelmäßig in Zusammenarbeit mit fachdidaktischen Gutachtern, die die Qualität der Examensarbeit unabhängig vom Erstkorrektor bewerten.
Ihre nächsten Schritte
Die richtige Reihenfolge von der Notenmitteilung bis zur möglichen Rettung der Berufslaufbahn.




