Mandantenbrief Frühjahr: Was Eltern jetzt prüfen sollten.
Anmeldefristen für Kita und weiterführende Schule, Widerspruchsfristen und Stichtage kompakt zusammengefasst.
Ab dem ersten Geburtstag hat Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Bleibt die Zusage aus, kündigt der Träger den Vertrag oder gibt es Streit um Aufsicht, Beiträge oder Ausgrenzung – wir setzen Ihre Rechte durch, wenn nötig kurzfristig.




Der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung ab dem ersten Geburtstag ist keine Frage des Wohlwollens der Kommune. Er ist Gesetz – und durchsetzbar.
Und auch danach bleibt es rechtlich: Der Betreuungsvertrag, die Aufsichtspflicht, Beiträge und der Umgang mit Konflikten folgen klaren Regeln. Wir machen Ihre Ansprüche geltend – gegenüber Kommune und privatem Träger.
Was Familien zu uns führt
Was wir daraus machen
Typische Konstellationen rund um die Kita – wählen Sie Ihre und sehen Sie, was konkret zu tun ist.
Der gewünschte Platz wurde abgelehnt oder Sie warten ohne Zusage? Wir machen den Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag geltend — notfalls per Eilantrag.
Das tun wir für Sie
Wir begleiten Familien in allen rechtlichen Fragen rund um die Kita, nicht nur beim Platz.
Anspruch ab dem ersten Geburtstag, U3 und Ü3, Eilrechtsschutz.
Kündigung durch Träger oder Eltern, AGB-Kontrolle, Eingewöhnung.
Verletzung des Kindes, Schmerzensgeld, Haftpflicht des Trägers.
Beitragserhöhung, Öffnungszeiten, Sonderkündigungsrecht.
Ausgrenzung, Beschwerdewege, Schutz des Kindes.
Fotos, Akteneinsicht, DSGVO, Einschulung und Rückstellung.
Sie schildern uns die Situation, den Rest übernehmen wir. Ein Schritt ist Ihrer, zwei sind unsere.
Sie schildern uns den Fall und schicken uns Bescheid, Vertrag oder Kündigung. Wir prüfen, ob eine Frist läuft.
Wir prüfen Anspruch, Vertrag und Vorgehen. Aufwand und Kosten klären wir transparent.
Sobald Sie mandatieren, vertreten wir Sie gegenüber Jugendamt, Kommune oder Träger.
Sie schildern uns die Situation, den Rest übernehmen wir. Ein Schritt ist Ihrer, zwei sind unsere.
Ihre Anfrage
Sie schildern uns den Fall und schicken uns Bescheid, Vertrag oder Kündigung. Wir prüfen, ob eine Frist läuft.
Wir prüfen Anspruch, Vertrag und Vorgehen. Aufwand und Kosten klären wir transparent.
Sobald Sie mandatieren, vertreten wir Sie gegenüber Jugendamt, Kommune oder Träger.
In der Kita zählt Tempo – ob vor Betreuungsbeginn oder bei einer Kündigung. Wir führen die Sache strukturiert, sachlich und mit Präzision.
Wenn der Betreuungsbeginn drängt oder eine Kündigung greift, sichern wir den Eilrechtsschutz und handeln kurzfristig.
Wir behalten Ihre konkrete Lebenssituation im Blick: Beruf, Wege, Betreuungsbedarf und das Wohl des Kindes.
Anspruch gegen die Kommune oder Streit mit dem privaten Träger — wir führen beide Wege mit Präzision.
Wir vertreten bestimmt in der Sache und halten das Verfahren zielgerichtet.
Ruhig, strategisch und absolut auf den Punkt. Beim Eilantrag für den Kitaplatz hat man gemerkt, dass hier mit Plan gearbeitet wird statt mit Aktionismus.
Innerhalb weniger Wochen hatten wir einen Platz, nachdem wir Monate vertröstet wurden.
Sachlich, schnell und sehr klar. Endlich jemand, der den Anspruch des Kindes ernst nimmt.
10+ Jahre · deutschlandweit · bekannt aus 

Was nicht dabei ist, klären wir im persönlichen Gespräch.
Ab dem ersten Geburtstag besteht nach § 24 SGB VIII ein gesetzlicher Anspruch auf frühkindliche Förderung. Er richtet sich gegen den örtlichen Träger der Jugendhilfe und ist einklagbar.
Strategische Einordnung, Fallzahlen und Erfahrungswerte aus unserer täglichen Mandatsarbeit — geschrieben für Mandanten, nicht für Suchmaschinen.

Wie Eltern den Platz im Eilverfahren durchsetzen und welche Schadensersatzansprüche bei Verdienstausfall realistisch sind.

Wenn der Träger den Betreuungsvertrag kündigt, die Aufsichtspflicht verletzt wird oder die Eingewöhnung scheitert. Welche Hebel Eltern tatsächlich haben.

Einschulungsuntersuchung, Zurückstellung, vorzeitige Einschulung. Wie Eltern den richtigen Zeitpunkt der Einschulung mit Aussicht auf Erfolg durchsetzen.
Ein anwaltliches Gespräch zur Einordnung – bundesweit digital oder vor Ort in einer unserer Metropolregionen.
Frage 1
bildungsrechte ist die Spezialeinheit der Rechtsanwaltskanzlei Weber für das Bildungsrecht. Für alle anderen Anliegen ist unsere Kanzlei familum mit einem breiten Team deutschlandweit für Sie da.